Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Angebot „GeoLasertag“ (Manuel Di Liberto)
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Buchungen über die Web-Applikation „GeoLasertag“ sowie für die daraus resultierenden Mietverträge über Lasertaggeräte und Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstände“) zwischen Manuel Di Liberto (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Der Vermieter vermietet ausschließlich die Mietgegenstände, liefert sie an den vom Mieter gewählten Ort, weist vor Ort in die Bedienung ein und holt sie nach Ende der Mietzeit wieder ab. Der Vermieter ist nicht Veranstalter des Spiels. Der Mieter und die teilnehmenden Spieler spielen eigenständig, eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.
§ 2 Online-Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände, Termine und Preise in der Web-Applikation stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Der Mieter wählt Spielerzahl, Mietdauer, Termin und Lieferort und gibt durch Abschluss des Bezahlvorgangs (Klick auf die Zahlungsschaltfläche im Online-Bezahlvorgang) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(3) Der Mietvertrag kommt zustande, sobald die Zahlung erfolgreich eingegangen ist; der Vermieter bestätigt dies unverzüglich per E-Mail (Buchungs- und Zahlungsbestätigung). Wird ein Gutschein eingelöst, der den gesamten Mietpreis abdeckt, kommt der Vertrag mit Absenden der Buchung zustande.
(4) Bis zum Zahlungseingang wird der gewählte Termin für höchstens 30 Minuten vorgemerkt. Wird die Zahlung in dieser Zeit nicht abgeschlossen oder abgebrochen, kommt kein Vertrag zustande und der Termin wird wieder freigegeben.
(5) Bei der Lieferung vor Ort werden die Mietgegenstände gegen Vorlage eines Identitätsnachweises (§ 4) übergeben; der Vermieter kann sich den Zustand der Geräte in einem kurzen Übergabeprotokoll bestätigen lassen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (Kleinunternehmerregelung)
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Der Mietpreis setzt sich aus einer Grundgebühr je nach gebuchter Mietdauer und einem festen Betrag je Spieler zusammen. Die Spielerzahl ist in Schritten von zwei Personen zwischen 6 und 14 wählbar. Lieferung, Einweisung und Abholung im Servicegebiet sind im Preis enthalten.
(2) Umsatzsteuerhinweis: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
(3) Der Mietpreis ist bei der Buchung vollständig im Voraus online zu zahlen. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt (z. B. Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder weitere im Bezahlvorgang angezeigte Zahlarten). Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
(4) Gutscheine bzw. Gutschriften des Vermieters können bei der Buchung eingelöst werden und werden auf den Mietpreis angerechnet; ein verbleibender Restbetrag ist online zu zahlen. Gutschriften des Vermieters sind unbefristet gültig; ein nicht verbrauchtes Restguthaben bleibt für spätere Buchungen erhalten.
(5) Für Community-Matches gilt der bei der Anmeldung angegebene Preis pro Person bzw. der vom Teilnehmer gewählte freiwillige Beitrag. Auch dieser Betrag ist bei der Anmeldung vollständig im Voraus online zu zahlen; Absatz 3 gilt entsprechend. Die Plätze sind erst mit erfolgreicher Zahlung verbindlich reserviert; unbezahlte Anmeldungen verfallen nach 30 Minuten. Wird ein Community-Match abgesagt (z. B. mangels Mindestteilnehmerzahl), wird der gezahlte Betrag vollständig auf das verwendete Zahlungsmittel erstattet. Werden angemeldete Plätze fristgerecht (spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn) abgemeldet, wird der auf diese Plätze entfallende Betrag erstattet; ein freiwilliger Beitrag wird nur bei vollständiger Abmeldung erstattet.
§ 4 Identitätsnachweis
(1) Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände von der Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) des Mieters abhängig zu machen.
(2) Eine Kaution wird nicht erhoben.
§ 5 Stornierung, Umbuchung und Absage
(1) Der Mieter kann die Buchung jederzeit über den Link in der Buchungsbestätigung oder per E-Mail an info@geo-lasertag.de stornieren. Maßgeblich ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Stornierung und dem gebuchten Spielbeginn (deutsche Zeit, Europe/Berlin):
- 48 Stunden oder mehr vor Spielbeginn: Erstattung von 100 % des gezahlten Betrags;
- weniger als 48 Stunden, aber 24 Stunden oder mehr vor Spielbeginn: Erstattung von 50 %;
- weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn oder Nichterscheinen: keine Erstattung.
(2) Erstattungen erfolgen automatisch auf das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel. Wurde ein Gutschein eingelöst, wird der darauf entfallende Anteil im selben Verhältnis dem Gutschein wieder gutgeschrieben.
(3) Der Mieter kann eine Buchung einmalig kostenlos auf einen anderen freien Termin umbuchen, sofern die Umbuchung spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten Spielbeginn erfolgt. Weitere Umbuchungen sind nur im Einzelfall nach Absprache möglich.
(4) Sagt der Vermieter den Termin wegen Unwetters (z. B. Gewitter, Sturm, Starkregen) oder aus sonstigen Gründen in seiner Sphäre ab, erhält der Mieter standardmäßig eine Gutschrift über den vollen gezahlten Betrag. Die Gutschrift ist unbefristet gültig und kann für jeden neuen Termin eingelöst werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters wird stattdessen der volle Betrag erstattet. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
§ 6 Pflichten des Mieters, Zustand und sachgemäße Nutzung
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl sowie extremen, nicht witterungsgerechten Einflüssen (z. B. starkem Regen, Untertauchen in Wasser) zu schützen.
(2) Die Geräte nutzen elektronische Komponenten (Schnittstellen, GPS, Infrarot). Dem Mieter ist es untersagt, technische Änderungen an den Geräten vorzunehmen, Gehäuse zu öffnen oder Modifikationen an der Software/Hardware durchzuführen.
(3) Die Nutzung der Mietgegenstände im öffentlichen Raum (z. B. in öffentlichen Park- oder Waldanlagen) erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, vorab alle gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. nach den örtlichen Grünanlagensatzungen oder Gefahrenabwehrverordnungen) einzuholen und etwaige Auflagen sowie die Rechte Dritter zu beachten. Der Vermieter erteilt ausdrücklich keine Freigabe für bestimmte Spielorte. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Bußgeldern, Platzverweisen oder sonstigen Kosten und Verfahren vollumfänglich frei, die durch eine unzulässige oder nicht genehmigte Nutzung der Mietgegenstände entstehen.
(4) Wichtiger Hinweis zum Waffengesetz (§ 42a WaffG): Sofern das Design der Taggeräte Merkmale aufweist, die sie im öffentlichen Raum mit echten Schusswaffen verwechselbar machen könnten (sog. Anscheinswaffen), verpflichtet sich der Mieter, die Geräte ausschließlich auf befriedetem Besitztum (z. B. privaten Grundstücken) oder in dafür freigegebenen, nicht öffentlich einsehbaren Arealen zu nutzen. Das offene, provozierende Führen im öffentlichen Raum ist untersagt. Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Konsequenzen (z. B. Kosten von Polizeieinsätzen) frei, die durch Missachtung dieser Pflicht entstehen.
(5) Technische Systemvoraussetzungen: Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände ausschließlich in Kombination mit kompatiblen mobilen Endgeräten (Smartphones) und der installierten „GeoLasertag“-App voll funktionsfähig sind. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters sicherzustellen, dass alle teilnehmenden Spieler über ein funktionierendes Smartphone mit aktivierter Bluetooth-Funktion, GPS-Ortung sowie einer aktiven, ausreichenden mobilen Internetverbindung am Spielort verfügen. Ein Mangel an den Mietgegenständen liegt nicht vor, wenn das Spiel aufgrund von unzureichendem Mobilfunkempfang, leeren Smartphone-Akkus oder inkompatibler Smartphone-Hardware des Mieters oder der Teilnehmer nicht durchgeführt werden kann.
§ 7 Haftung des Mieters bei Schäden oder Verlust
(1) Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für alle Schäden an den Mietgegenständen, die über die normale, vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen (z. B. Gehäusebrüche durch Stürze, abgerissene Sensoren, Wasserschäden).
(2) Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden eines Geräts haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswerts der jeweiligen Hardwarekomponenten.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bereits bei Übergabe vorlag, ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder den Vermieter ein Mitverschulden trifft.
§ 8 Haftungsbeschränkung des Vermieters
(1) Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und der teilnehmenden Spieler. Das Spiel („GeoLasertag“) erfordert körperlichen Einsatz im Outdoor-Bereich. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen (z. B. durch Stolpern, Stürze im Gelände), die auf das typische sportliche Risiko oder Unachtsamkeit zurückzuführen sind.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter unbeschränkt, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet der Vermieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Rückgabe und Verzug
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum Ende der gebuchten Mietzeit am vereinbarten Ort vollständig und in sauberem Zustand zur Abholung durch den Vermieter bereitzuhalten.
(2) Hält der Mieter die Mietgegenstände aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereit, schuldet er ab einer Verspätung von 30 Minuten für jede angefangene Stunde der Verspätung eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe des anteiligen Stundenpreises des gebuchten Pakets (Mietpreis der Buchung geteilt durch die Anzahl der gebuchten Stunden). Die Nutzungsentschädigung ist insgesamt auf die Höhe des ursprünglichen Mietpreises der Buchung begrenzt.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale nach Absatz 2 entstanden ist (§ 309 Nr. 5 Buchst. b BGB). Der Vermieter ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, wenn er diesen nachweist, insbesondere wenn er infolge der verspäteten Rückgabe eine nachfolgende Buchung eines anderen Kunden nicht bedienen kann; die Pauschale nach Absatz 2 wird hierauf angerechnet.
(4) Erscheint der Vermieter verspätet zur Abholung, schuldet der Mieter für die dadurch entstehende Verzögerung keine Entschädigung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.